NIEDERSCHWELLIGE BETREUUNGSANGEBOTE FÜR DEMENZPATIETEN

Unsere Praxis bietet niederschwellige Betreuungsangebote nach

§ 45 b SGB XI an und wurde vom Kommunalen Sozialverband Sachsen anerkannt.

Wir haben ein Betreuungsangebot aufgebaut, dass Patienten und deren Angehörige individuell unterstützt. Es handelt sich dabei um Leistungen, die mit den normalen Leistungsangeboten der Kranken- und Pflegekassen nicht abgedeckt werden können.

Das Gesetz der Pflegeversicherung hat den Anspruch auf die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ab 01. Juli 2008 neu geregelt. Diese Betreuungsleistungen sind für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Pflegestufe geschaffen worden, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind.

WAS BEDEUTET NIEDRIGSCHWELLIGE BETREUUNGSLEISTUNG?

Hierbei handelt es sich um Betreuungsleistungen, die sich klar von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen abgrenzen müssen.

WAS IST DAS ZIEL VON NIEDRIGSCHWELLIGEN BETREUUNGSLEISTUNGEN?

 Durch diese Leistungen sollen pflegende Angehörige entlastet werden.

WER BETREUT MEINE(N) ANGEHÖRIGE(N)?

 Die Betreuung erfolgt durch Ergotherapeuten und/oder durch von uns geschulte Betreuer.

WAS SIND DIE INHALTE DER BETREUUNG?

  • Begleitung zum Arzt
  • Einkäufe erledigen
  • Behörden- /Ämtergänge
  • gemeinsames Kochen
  • mobilisierende Maßnahmen wie Ballspiele, Gymnastik und gemeinsame Spaziergänge
  • Erinnerungsarbeit durch Zeitdokumente, biographisches Arbeiten
  • Freizeitgestaltung durch Pflege von Hobbys und Interessen, kreatives Gestalten
  • Begleitung zu Angehörigen
  • Angehörigenarbeit, bei gleichzeitiger Betreuung des Patienten (Gespräche, Entlastung)
  • Wohnraumberatung
  • (natürlich bieten wir auch einen Fahrdienst via Pkw an)

 

WAS KOSTEN DIESE BETREUUNGSLEISTUNGEN UND GIBT ES ERSTATTUNGSMÖGLICHKEITEN?

 Die Kosten belaufen sich auf 20 Euro / 60 min.

Es wird von den Angehörigen ein Antrag auf Leistungen nach § 45 a-b SGB XI bei der Pflegekasse gestellt. Nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden bei Bedarf diese Kosten übernommen (1200 Euro – 2400 Euro / Jahr).

Nehmen sie Kontakt mit uns auf, wir beraten und unterstützen sie bei der Beantragung dieser Betreuungsleistungen nach § 45 a-b SGB XI.

Ihre Ergotherapie in Schkeuditz und Leipzig – Lindenthal